Aussage oder Gutachten, das von einer am Rechtsstreit beteiligten Partei eingebracht wird. Hat im Gegensatz zu einem gerichtlich beauftragten Gutachten keinen beweisrechtlich verbindlichen Status, wird aber vom Gericht gewürdigt.
Aussage oder Gutachten, das von einer am Rechtsstreit beteiligten Partei eingebracht wird. Hat im Gegensatz zu einem gerichtlich beauftragten Gutachten keinen beweisrechtlich verbindlichen Status, wird aber vom Gericht gewürdigt.