Bleibende Minderung des Marktwertes eines Fahrzeuges nach einem Unfall, selbst nach fachgerechter Reparatur. Auch als „merkantiler Minderwert“ bezeichnet und vom Unfallverursacher zu ersetzen.
Bleibende Minderung des Marktwertes eines Fahrzeuges nach einem Unfall, selbst nach fachgerechter Reparatur. Auch als „merkantiler Minderwert“ bezeichnet und vom Unfallverursacher zu ersetzen.